Schimmel-Soforthilfe · sichtbare Schimmel-Oberflächenbehandlung
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Schimmel-Soforthilfe (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über die Durchführung einer sichtbaren, oberflächlichen Schimmel-Akutbehandlung. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ausdrücklich zu.
Gegenstand ist die sichtbare, oberflächliche und kosmetische Akutbehandlung eines lokal begrenzten Schimmelbefalls bis maximal 0,5 m². Umfang und Grenzen der Leistung ergeben sich abschließend aus § 5.
Die Buchung erfolgt online (Prüfung des Einsatzgebiets, Foto-Upload, Auswahl eines Ankunftsfensters) oder vor Ort. Mit Hinterlegung der Zahlungsmethode und Bestätigung der Buchung gibt der Auftraggeber ein verbindliches Angebot ab; der Vertrag kommt mit der Bestätigung durch den Auftragnehmer zustande. Der gebuchte Termin wird für ein Zeitfenster von bis zu drei Stunden reserviert.
Es gilt der ausgewiesene Festpreis (Soforthilfe-Paket S: 149 €, inkl. gesetzlicher USt., soweit anwendbar). Bei Online-Buchung wird der Betrag über den Zahlungsdienstleister (Stripe) zunächst nur autorisiert (reserviert) und erst nach Durchführung und Vor-Ort-Abnahme tatsächlich eingezogen. Vor Ort sind alternativ Barzahlung oder EC-Zahlung möglich. Im Übrigen gilt § 5 Nr. 8.
Der Auftraggeber erkennt ausdrücklich an, dass es sich bei der beauftragten Leistung ausschließlich um eine sichtbare, oberflächliche und kosmetische Akutbehandlung eines lokal begrenzten Schimmelbefalls bis maximal 0,5 m² handelt. Die Leistung umfasst ausschließlich die Reinigung der betroffenen Oberfläche, die Abtötung des sichtbaren Befalls, die Desinfektion, eine Schutzbeschichtung sowie eine lokale optische Angleichung des unmittelbar behandelten Bereichs. Eine bautechnische Schimmelsanierung, Tiefensanierung des Mauerwerks, Trockenlegung, Ursachenanalyse, Feuchtigkeitsursachenforschung, Prüfung der Bausubstanz oder dauerhafte Ursachenbeseitigung sind ausdrücklich nicht Bestandteil dieses Vertrages.
Die vom Auftragnehmer angebotene 100 %-Geld-zurück-Garantie gilt ausschließlich für den Fall, dass der Auftragnehmer vor Beginn der eigentlichen Behandlung vor Ort feststellt, dass die Durchführung technisch, sicherheitsrelevant oder fachlich nicht möglich oder nicht zulässig ist. Dies gilt insbesondere dann, wenn der sichtbare Befall die vereinbarte Flächengrenze überschreitet, eine tief sitzende Durchfeuchtung, instabile Oberflächen, großflächige bauliche Schäden oder sonstige Umstände vorliegen, die eine sichere und sachgerechte Oberflächenbehandlung ausschließen. In diesem Fall wird der bereits gezahlte Betrag vollständig automatisch über das genutzte Zahlungssystem zurückerstattet.
Mit Beginn der tatsächlichen Durchführung der vereinbarten Leistung erlischt der Anspruch auf die 100 %-Geld-zurück-Garantie unwiderruflich. Eine Rückerstattung ist nach Beginn oder nach vollständiger Durchführung der Arbeiten ausgeschlossen, insbesondere bei bloßer Unzufriedenheit mit dem optischen Ergebnis oder bei später erneut auftretendem Schimmelbefall.
Dem Auftraggeber ist bekannt, dass Schimmel erneut auftreten kann, wenn fortbestehende Feuchtigkeit, bauliche Mängel, Wärmebrücken, unzureichende Lüftung, fehlerhaftes Heizverhalten, defekte Lüftungsanlagen oder andere nutzungs- oder gebäudebedingte Ursachen vorliegen. Ein erneutes Auftreten des Befalls kann ein Hinweis auf tieferliegende oder fortbestehende Ursachen sein und stellt keinen Mangel der durch den Auftragnehmer erbrachten Oberflächenbehandlung dar. Eine Gewährleistung oder Haftung für erneute Schimmelbildung nach Abschluss der vereinbarten Leistung wird ausdrücklich ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für verdeckte Schäden, bereits vorhandene Vorschäden, tieferliegende Feuchtigkeitsschäden, bauliche Mängel, Schäden an der Bausubstanz oder für Folgeschäden, die nicht unmittelbar durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Auftragnehmers verursacht wurden. Unberührt bleibt die gesetzliche Haftung für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
Dem Auftraggeber ist ferner bekannt, dass bereits vorgeschädigte, feuchte, poröse oder instabile Oberflächen, Tapeten, Putze, Farben oder Silikonfugen im Zuge der Behandlung sichtbar beschädigt werden, sich lösen oder optisch verändern können. Dies stellt keinen Mangel der Leistung dar, sofern die Behandlung fachgerecht durchgeführt wurde.
Die Behandlung erfolgt ausschließlich an den vom Auftraggeber vor Beginn ausdrücklich benannten und sichtbar gemachten Bereichen. Nicht benannte, verdeckte oder erst nachträglich entdeckte Schimmelbereiche sind nicht Bestandteil dieses Auftrags.
Mit seiner Unterschrift bei Abschluss der Arbeiten bestätigt der Auftraggeber die Durchführung der vereinbarten Oberflächenbehandlung, die sichtbare Verbesserung des behandelten Bereichs sowie, dass zum Zeitpunkt der Abnahme keine sichtbaren Beschädigungen, Verschlechterungen oder sonstigen Mängel an den behandelten oder angrenzenden Bereichen beanstandet wurden. Später geltend gemachte Beanstandungen, die bei der Abnahme nicht angezeigt wurden, gelten als nicht durch den Auftragnehmer verursacht, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
Die Zahlung erfolgt unmittelbar nach Fertigstellung, Vor-Ort-Abnahme und vor Verlassen des Einsatzortes bzw. – bei vorab autorisierter Kartenzahlung – nach erfolgter Abnahme. Zahlungsverzug tritt unmittelbar ohne weitere Mahnung ein.
Der Auftraggeber stellt den ungehinderten Zugang zum Einsatzort sicher, benennt die zu behandelnden Bereiche vor Beginn ausdrücklich und macht sie sichtbar, und erteilt vollständige und zutreffende Angaben (insbesondere zu Fläche und Zustand). Unzutreffende oder unvollständige Angaben gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Verbrauchern steht bei im Fernabsatz geschlossenen Verträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Wünscht der Verbraucher die Ausführung der Dienstleistung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist, ist hierfür sein ausdrückliches Verlangen erforderlich; bei vollständiger Erbringung der Dienstleistung erlischt das Widerrufsrecht, wenn der Verbraucher dies vor Beginn ausdrücklich bestätigt und zur Kenntnis genommen hat (§ 356 Abs. 4 BGB).
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.